Alkohol- & Medikamentenabhängigkeit
Wann ist eine medizinische Behandlung angemessen (Indikationen)?
- Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit
- Alkohol- und Medikamentenmissbrauch
- körperliche Folgeerkrankungen
- psychosoziale Begleiterkrankungen (z.B. depressive Störungen, Angsterkrankungen)
Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?
- Kostenübernahmeerklärung eines Kosten- oder Leistungsträgers nach Entgiftung durch z. B. den Hausarzt, den Sozialdienst, die Klinik, Suchtberater etc.
- ausführlicher Arztbericht sowie Sozialbericht einer Psychosozialen Beratungsstelle oder Fachambulanz
- Die Beantragung der Behandlung ist bei uns auch als Nahtlosverfahren möglich und zwar durch die vorbehandelnde Akutklinik, z. B. während der Entgiftungsbehandlung. Es erfolgt dann direkt nach der Entgiftung die Übernahme zur Langzeittherapie in unser Haus.
Leistungsträger
- Rentenversicherungen
- Gesetzliche Krankenkassen
- Private Krankenversicherungen
Behandlungsdauer
- Regelbehandlung bis zu 15 Wochen
- Kombinationstherapie mit 8-wöchiger stationärer Phase und anschließender ambulanter Weiterbehandlung über einen wohnortnahe Psychosoziale Beratungsstelle oder Fachambulanz