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Entlassung & Nachsorge

Zur Verzahnung der stationären Rehabilitationsbehandlung und der anschließenden Weiterbetreuung werden folgende Maßnahmen getroffen:

  • sorgfältige Sichtung der Vorbefunde
  • telefonische Kontaktaufnahme mit den Zuweisern im Laufe der Therapie
  • Paar- und Familiengespräche (bedarfsweise)
  • bei beruflichen Problemen Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsgeber, z.B. zur Umsetzung am Arbeitsplatz, zur stufenweisen Wiedereingliederung
  • Prüfung weiterführender Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Vorausplanung einer weiterführenden Psychotherapie oder rehabilitativen Nachsorge, ggf. Antragstellung für ambulante Rehabilitation

Die Entlassberichte werden zeitnah zur Entlassung des Patienten fertig gestellt. Der Sozialdienst der Einrichtungen wird bei schwierigen sozialmedizinischen Fragestellungen frühzeitig mit eingeschaltet und nimmt auch seinerseits Kontakt mit Nachsorgeeinrichtungen und Arbeitgebern auf. In die stationäre Behandlung können bedarfsweise die Teilnahme an Belastungserprobungen integriert werden.

Die Einrichtungen vermitteln auch die weitere Begleitung der Patienten in Einrichtungen für psychisch Kranke, stellen Kontakte zu den Arbeitsämtern oder Betrieben her und vermitteln in Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen.

Notfall Information

Zentrale Rufnummer

Tel: +49 9771 66-0

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