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RHÖN-KLINIKUM AG | 05.12.2022

Wichtiger Schritt für ein starkes und zukunftsfähiges Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Land, UKGM und RHÖN-KLINIKUM AG verabreden mindestens rund 800 Mio. Euro für Investitionen in Gesundheitsversorgung sowie Forschung und Lehre

Wiesbaden. In den Gesprächen zum Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) haben das Land Hessen, die RHÖN-KLINIKUM AG und das UKGM einen Durchbruch erzielt, um ein neues Zukunftspapier zur weiteren Zusammenarbeit und zur Absicherung der Investitionsbedarfe des UKGM für die nächsten zehn Jahre zu schließen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir nun alle zentralen Punkte geklärt haben, um diese bis Ende Januar in eine vertragliche Vereinbarung umsetzen zu können. Um keine Regelungslücke entstehen zu lassen, sind sich die Parteien zudem einig, die bestehenden Vereinbarungen bis längstens Ende Februar zu verlängern. Damit geben wir rechtzeitig vor Weihnachten allen Beschäftigten des UKGM und der Universitäten Gießen und Marburg das klare Signal zur Sicherung des Klinikums in den Bereichen Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre“, erklären Wissenschaftsministerin Angela Dorn, Finanzminister Michael Boddenberg und die Verhandlungspartner auf Seiten UKGM und RHÖN-KLINIKUM AG. „Land und UKGM wollen in den nächsten zehn Jahren mindestens 800 Millionen Euro an den Standorten Gießen und Marburg investieren, um eine optimale Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Region, die Qualität von Forschung und Lehre sowie die Sicherheit der Arbeitsplätze zu garantieren. Wir haben dabei auch die aktuellen Entwicklungen in den Blick genommen, da wir eine Vereinbarung schließen wollen, die für die nächsten zehn Jahre gelten soll. Das einmalige Sonderkündigungsrecht nach fünf Jahren für UKGM und RHÖN-KLINIKUM AG bleibt bestehen. Die Parteien arbeiten nun mit Hochdruck an der Aktualisierung der Vertragswerke, um möglichst bald die Unterschriften leisten zu können.“

Beide Seiten stellen Mittel bereit

„Wir haben uns darauf geeinigt, dass beide Seiten Mittel für Investitionen bereitstellen wollen, und uns auf eine gemeinsam mit den beiden Universitäten und den Fachbereichen Medizin erarbeitete prioritäre Projektliste für die notwendigen Investitionen verständigt. Wir haben eine Einigung für die Berechnung des Restwerts der Investitionsmittel des Landes gefunden, wollen die Change-of-Control-Klausel fortschreiben und auch das Thesaurierungsgebot soll bestehen bleiben“, so die Verhandlungsführenden weiter. „Das UKGM verpflichtet sich weiterhin, den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und auf die Ausgliederung von Betriebsteilen zu garantieren. Darüber hinaus soll es klare Regelungen über den Ablauf von Berufungsverfahren und die Ausstattung von Neuberufungen geben.“

Der Ã„rztliche Geschäftsführer des UKGM, Prof. Dr. Werner Seeger: „Nach jahrelangen Bemühungen, die sichere Verfügbarkeit von Investitionsmitteln für die Zukunftssicherung des UKGM zu erreichen, ist dieses ein historischer Tag! Ich bin unendlich erleichtert, dass jetzt das Tor für verbesserte Arbeitsbedingungen am UKGM aufgestoßen ist.“

Der Vorsitzende der Geschäftsführung des UKGM, Dr. Gunther K. Weiß: „Ich begrüße diese Einigung sehr und weiß, dass dies für die Patientinnen und Patienten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein äußerst positives Signal ist.“

Prof. Dr. Tobias Kaltenbach, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG: „Die Vereinbarung mit dem Land Hessen stellt das UKGM auf eine neue Grundlage. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützung dabei, das UKGM als Innovationsführer in unserer Unternehmensgruppe weiter auszubauen. Unser Ziel ist es, unserer Verantwortung gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze in Gießen und Marburg sicher sind, Spitzenmedizin an beiden Standorten gewährleistet ist und das UKGM eine langfristig gute Zukunft hat.“

Die Präsidenten der Universitäten Gießen und Marburg, Prof. Dr. Joybrato Mukherjee und Prof. Dr. Thomas Nauss, erklären: „Wir begrüßen diese Verständigung sehr. Sie ist für die zukünftige Entwicklung unseres universitätsmedizinischen Forschungs- und Wissenschaftsstandortes von unschätzbarer Bedeutung.“

Landesförderung von 48 Millionen Euro

Land und UKGM wollen gemeinsam ein erhebliches Investitionsvolumen für bauliche Maßnahmen und Medizingerätetechnik am UKGM stemmen. Das Land stellt UKGM hierfür jährliche Investitionsmittel für neuestes medizinisches Gerät und Baumaßnahmen zur Verfügung. Beginnend mit dem Jahr 2023 erhält das UKGM eine Landesförderung in Höhe von 48,15 Millionen Euro. Dieser Betrag wird in festgelegten Raten über zehn Jahre hinweg jährlich gesteigert. Sollte eine weit überschießende Inflationsentwicklung während der Laufzeit des Vertrages eintreten, haben die Parteien dafür mit entsprechenden Anpassungsklauseln Vorsorge getroffen, um das anspruchsvolle Investitionsprogramm möglichst vollständig umsetzen zu können.

Mehr als 800 Millionen Euro für Investitionen

Das UKGM seinerseits wird Mittel bereitstellen, die sich im selben Maß wie die Landeszuwendungen steigern, beginnend im Jahr 2023 mit 23,5 Millionen Euro an Investitionsmitteln sowie 5,35 Millionen Euro für ein Joint Venture an den beiden Universitätsklinika für Forschungsprojekte. Sollten die erwirtschafteten Eigenmittel des UKGM nicht für die vereinbarten Summen ausreichen, wird Rhön dem Universitätsklinikum diese als Eigenmittel bereitstellen. Mit der Vereinbarung werden dem UKGM damit nicht nur wie bereits im Letter of Intent vereinbart mindestens rund eine halbe Milliarde Euro Landesmittel zur Verfügung stehen. Vielmehr hat sich das Land mit UKGM und RHÖN geeinigt, sowohl die Basisfinanzierung im Verhältnis zur Verabredung im LoI weiter zu erhöhen, als auch die Beträge für den Vertragszeitraum verlässlich zu steigern. Im Ergebnis werden dem UKGM so in den nächsten zehn Jahren mehr als 800 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung stehen.

Projektlisten mit unterschiedlichen Prioritäten

Das Land und die beiden Universitäten sowie deren Fachbereiche Medizin haben mit dem UKGM und RHÖN-KLINIKUM AG Projektlisten unterschiedlicher Prioritäten für die Verwendung der Investitionsmittel vereinbart. Die Bauprojekte der Priorität 1 werden von UKGM bevorzugt umgesetzt. Die Baumaßnahmen der Priorität 2 sind davon abhängig, dass die aufgrund der aktuellen Inflation und der Baukostensteigerung von Land und UKGM bereitgestellten Mittel ausreichen. Die Maßnahmen der Priorität 1 enthalten aus der Umsetzungsvereinbarung 2017 noch die Kapazitätserweiterung des Klinikums und des Kinderherzzentrums/Kinderklinik in Gießen sowie den Neubau Erwachsenen-Psychiatrie und die ersten Bauabschnitte zur Sanierung von Zentral-OP und Intensivstationen in Marburg. In Gießen sollen daneben die Zahnklinik und die Generalsanierung „Alte Frauenklinik“ sowie ein Funktionsneubau Zentrallabor, Apotheke, Rechenzentrum und Zentralsterilisation umgesetzt werden. Ein solcher Funktionsneubau soll auch am Standort Marburg entstehen, darüber hinaus unter anderem die vollständige Umsetzung der Modernisierung des ersten Bauabschnittes sowie der Psychiatrie und die Sanierung und der Teilneubau der Zahnklinik. Darüber hinaus haben sich die Beteiligten auf eine „Offensive Pflege und Ausbildung“ verständigt, um den Bau von Wohnraum für Azubis und Pflegekräfte in Gießen und Marburg zu verwirklichen.

Fortführung der Change-of-Control-Klausel

Die Übereinkunft soll zudem eine Fortführung der Change-of-Control-Klausel enthalten, die dem Land für den Fall eines Kontroll-Wechsels in der Eigentümerstruktur die Möglichkeit geben soll, das UGKM zurück in Landeseigentum zu überführen; diese Klausel soll auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch UKGM bis 2032 gelten. Wie schon bisher soll außerdem das Thesaurierungsgebot weiter gelten, das heißt, erwirtschaftete Gewinne verbleiben im UKGM. Beim Verbot der Ausgliederung von Betriebsteilen sollen lediglich besondere Fälle mit Zustimmung des Landes ausgenommen sein, insbesondere im Gegenzug für die gleichzeitige Wiedereingliederung derzeit ausgelagerter Bereiche. Auch die Vereinbarungen zur Trennungsrechnung, mit der die Kosten der Gesundheitsversorgung von denen für Forschung und Lehre unterschieden werden, soll fortgelten. UKGM und RHÖN-KLINIKUM AG werden weiterhin ein Kündigungsrecht nach fünf Jahren haben, in einem solchem Falle sollen verkürzte Projektlisten und eine Verminderung der Investitionsmittel gelten. Die Change-of-Control-Klausel würde aber bestehen bleiben.

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