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RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt | 16.02.2023

Gelockerte Testvorschriften für Krankenhausbesucher: RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt appelliert an Vernunft und Eigenverantwortung

Ab sofort entfällt bei Patientenbesuchen am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt der offiziell bestätigte Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests.

Der RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt setzt mit der Lockerung der Testvorschriften für Krankenhausbesucher die neuen Vorgaben für die Zugangsregelungen zu Krankenhäusern der Bayerischen Landesregierung um, die am Donnerstag, den 09. Februar 2023 veröffentlicht wurden. Für einen Besuch am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt ist fortan kein durch ein Testzentrum bestätigter Antigen-Schnelltest mehr notwendig – ein aktueller (< 24 h) negativer Antigen-Selbsttest ist ausreichend. Dieser muss nicht unter Aufsicht erfolgen. Als Testnachweis genügt eine mündliche Eigenerklärung über das negative Testergebnis. Positiv getesteten Besuchern bleibt der Zugang zum Campus nach wie vor verwehrt.

Weiterhin bleiben die bisher geltenden Besucherregelungen, wie die Besuchszeiten und eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher, in allen Räumlichkeiten am Campus Bad Neustadt bestehen. Die Apotheke am Campus (Haus 3) sowie das Testzentrum von Laboklin (Haus 5) am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt bieten voraussichtlich bis Ende Februar 2023 kostenlose Testmöglichkeiten für Besucher an.

Oberstes Ziel: Gesundheitsversorgung in der Region weiterhin aufrechterhalten

„Wir freuen uns, dass wir Patientenbesuche am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt ab sofort unter gelockerten Testvoraussetzungen wieder ermöglichen können. Ich möchte dennoch an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appellieren, dafür Sorge zu tragen, sich vor einem Besuch am Campus zu testen“, sagt Sandra Henek, Geschäftsführende Direktorin am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt. Trotz sinkender Corona-Infektionen und gelockerter Besucherregeln ist Vorsicht geboten: „Um auch weiterhin die Gesundheitsversorgung in der Region gewährleisten zu können, sind wir auf die Vernunft der Besucherinnen und Besucher angewiesen“, sagt Prof. Dr. Sebastian Kerber, Ärztlicher Direktor am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt. Konkret bedeutet dies, dass Klinikbesucher das Testergebnis wahrheitsgemäß angeben und sich an die FFP2-Maskenpflicht in allen öffentlichen Räumlichkeiten des Campus sowie im Patientenzimmer halten. „Damit schützen wir sowohl unsere Patientinnen und Patienten als auch unsere Mitarbeitenden. Gleichzeitig tragen wir dazu bei, das Coronavirus weiterhin einzudämmen und die Sicherheit der Gesundheitsversorgung in der Region aufrechtzuerhalten“, ergänzt Prof. Dr. Kerber.

Pressekontakt:
RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt | Referentin Unternehmenskommunikation
Katrin Schmitt | T. +49 9771 66-26100 | kommunikation@campus-nes.de

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